Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere sämtlichen Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer nachfolgend abgedruckten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir widersprechen hiermit ausdrücklich der Übersendung abweichender Konditionen bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden. Wir erkennen sie auch dann nicht an, wenn wir Ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns
ausdrücklich widersprechen. Sollten die Geschäftsbedingungen eines Kunden eine gleichartige Klausel beinhalten, gilt das Geschäft spätestens mit der Annahme unserer Ware durch den Kunden als zu unseren Vertragsbedingungen zustande gekommen. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen bedürfen eines gesonderten Abweichungsvertrages mit dem Kunden in Schriftform. Mündlich getroffene Vereinbarungen über Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen sind unwirksam. Sollten einzelne Bestimmungen unserer Bedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der anderen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Im Übrigen gelten die Tegernseer Gebräuche im Verkehr mit inländischem Rundholz, Schnittholz und Holzwaren in ihrer jeweiligen Fassung sowie die Handelsgebräuche der Mitglieder des Vereins Deutscher Holzeinfuhrhäuser e.G.
I. Auftragsbestätigung
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Sämtliche Abschlüsse und Vereinbarungen, auch solche durch Vertreter getätigte, sind für uns mit Bestätigung verbindlich.
2. Der Kunde bestätigt mit Erteilung eines Auftrages seine Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit. Sollte die Kreditwürdigkeit aufgrund von Auskünften nachträglich zweifelhaft sein, sind wir berechtigt, die Erfüllung des Vertrages von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen bzw. vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass gegen uns Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art entstehen.
II. Preise
Wir berechnen die am Tage der Lieferung geltenden Preise, soweit nicht zuvor ein Preis verbindlich vereinbart worden ist. Ausnahmsweise sind wir berechtigt, unsere Preise bei Kostensteigerung unter Nachweis der Mehrkosten angemessen zu erhöhen oder wenn unsere Leistungen nach mehr als vier Monaten seit Vertragsschluss erbracht werden sollten, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart wird. Zu unseren Preisen muss die am Tag der Auslieferung gültige Mehrwertsteuer hinzugesetzt werden.
III. Liefertermine
1. Die von uns angegebenen Liefertermine werden möglichst eingehalten. Sie sind aber unverbindlich, es sei denn, dass wir sie als besondere schriftliche Zusicherung gekennzeichnet haben. Ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Kunden ist nur nach Setzung einer angemessenen Frist möglich. Schadensersatzansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist sind in jeden Fall ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Kunden ist dann ausgeschlossen, wenn es sich bei dem erteilten Auftrag um eine besondere Einzelfertigung handelt und wir bei von uns nicht zu vertretenen Behinderungen im eigenen Betrieb, in Betrieben der Vorlieferanten, in Fällen der höheren Gewalt oder Behinderungen behördlicher Maßnahmen nicht fristgerecht liefern können. In diesen Fällen verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung bzw. entbinden uns teilweise ganz von der Erfüllung des Vertrages. Teillieferungen bleiben vorbehalten. Jede Teillieferung gilt als ein besonderes Geschäft im Sinne dieser Bedingungen.
3. Bei auf Abruf gekaufter Ware muss der Abruf innerhalb von drei Monaten nach Bestätigung erfolgen. Wird nicht innerhalb von 6 Wochen nach dieser Frist abgerufen, ist die Ware abgerufen. Danach sind wir berechtigt nach unserem Ermessen entweder auf sofortige Abnahme zu bestehen oder vom Vertrage zurückzutreten.
IV. Lieferung
Die Lieferung erfolgt, falls nicht anders vereinbart, ab Werk. Die Ware wird geliefert. Bei etwa gewünschter Verpackung wird das verbrauchte Material zu Selbstkosten in Rechnung gestellt.
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Die Gefahr geht mit Verladung über. Dies gilt auch dann, wenn frei Empfangsstation oder frei Haus verkauft ist, unbeschadet der freien Wahl des Versandweges oder der Versandart durch uns. Transportkosten und Transportversicherung gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Bei direkter Anlieferung durch den Verkäufer sind die Kosten in bar zu erstatten. Bei Selbstabholung der Ware durch eigenes Fahrzeug oder Vertragsspediteur des Käufers geht die
Gefahr bei Ausgabe der Ware auf den Käufer über. Bei vereinbarter Abholung gilt als Liefertag der Tag der Bereitstellung.
V. Mängelrüge
1. Mängel hinsichtlich Vollständigkeit, Anzahl oder Qualität unserer Lieferung müssen uns von Kaufleuten i.S. des HGB unverzüglich, spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von 8 Tagen nach Wareneingang beim Kunden oder dem von ihm benannten Empfänger schriftlich gemeldet werden. Bei Fristüberschreitung ist die Beanstandung ohne weiteres
unberechtigt.
2. Branchenübliche Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen im Rahmen der technisch bedingten Toleranz berechtigen insbesondere bei Nachbesserung nicht zu Beanstandungen, es sei denn, dass die Einhaltung von Maßen oder Ausführungen ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.
3. Ist ein Gewährleistungsrecht gegeben, behalten wir uns vor, dem Käufer gegen Rückgabe der beanstandeten Ware neue Ware zu liefern.
4. Rücksendungen der gelieferten Waren, Aufrechnungen gegen eventuelle Forderungen sowie Zurückbehaltung des Kaufpreises oder eines Teilbetrags sind ohne vorherige Verständigung nicht statthaft.
5. Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Schadensersatz, Deckungskauf wegen Nichterfüllung oder entgangenen Gewinn von Kaufleuten i.S. des HGB sind ausgeschlossen, soweit es gesetzlich zulässig ist.
Unabhängig von unserem Verschulden steht dem Käufer ein Anspruch auf Ersatz von Mangelfolgeschäden beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften nur dann zu, wenn die Zusicherung ausdrücklich den Zweck einschließt, den Käufer gegen Mangelfolgeschäden abzusichern. Der Verkäufer haftet maximal bis zum Wert der reklamierten Ware, nicht jedoch für evtl. Folgeschäden.
6. Das Recht auf Wandlung oder Minderung steht dem Käufer nur dann zu, wenn bei Vorliegen eines Mangels die Nachbesserung oder Nachlieferung in angemessener Frist unterlassen oder diese nicht zur Beseitigung des Mangels führt. Im Falle von Schäden, die wir nicht zu vertreten haben, erfolgen Ersatzlieferungen gegen Berechnung.
VI.
1. Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 455 BGB.
2. Die gekaufte Ware bleibt bis zur Zahlung der Kaufpreisforderung unser Eigentum. Das Eigentum geht erst auf den Käufer über, wenn er seine sämtlichen Verpflichtungen uns gegenüber aus allen Lieferungen (auch zukünftigen) erfüllt hat.
3. Bei Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung unserer Waren gelten die §§ 946 ff BGB mit folgender Maßgabe. Auch bei Ver- bzw. Bearbeitung des von uns gelieferten Produktes bleiben wir Hersteller im Sinne der §§ 946 BGB. Unser Miteigentumsanteil bestimmt sich nach dem Verhältnis des Rohstoffwertes und des Verarbeitungswertes zu dem Wert des Fertigfabrikates.
4. Der Käufer ist verpflichtet
a) Eigentumsvorbehaltsware gegen Feuer, Einbruch, Diebstahl und Wasserschäden ausreichend zu versichern. Versicherungsansprüche werden in Höhe des Warenwertes schon jetzt an uns abgetreten.
b) Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsware sind uns sofort mittels Einschreibebriefes anzuzeigen und Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Bei Verletzung dieser Verpflichtung sowie im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die gelieferte Ware sofort sicherzustellen und diese auf Kosten des Käufers ohne eigene Haftung bis zur restlosen Tilgung aller Verpflichtungen des Käufers bei uns oder einem Dritten zu verwahren.
c) Über die Ware nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs zu verfügen. Demgemäß ist es untersagt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im Rahmen von Räumungsverkäufen, Auktionen oder ähnlichen Sonderveranstaltungen zu verkaufen, diese zu verpfänden, Dritten zur Sicherung zu übereignen oder gar zu verschenken.
d) Uns oder unseren Beauftragten auf Verlangen Zutritt zu gewähren.
5. Nach Ablauf des festgelegten Nettozahlungszieles oder im Insolvenzfall werden im Falle der Weiterveräußerung im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs die Forderungen des Käufers gegen seinen Endabnehmer aus dem Weiterverkauf an uns abgetreten und zwar unbeschadet dessen, ob die Ware an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird. Die Abtretung der Forderung beschränkt sich der Höhe nach auf unsere Forderung aus der Lieferung der weiterverkauften Ware. Der Käufer ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware mit der Maßgabe berechtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf gemäß vorstehendem Absatz auf uns, den Lieferanten der Ware, übergeht. Der Kunde ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung aus dem Weiterverkauf an unserer Stelle ermächtigt. Unsere Einziehungsbefugnis gegenüber dem Endabnehmer bleibt von der Einziehungsermächtigung des Kunden unberührt.
6. Bei Weiterverkäufen auf Kredit hat der Käufer gegenüber dem Endabnehmer das Eigentumsrecht vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber dem Endabnehmer werden automatisch von dem Käufer an uns abgetreten.
Wird die Eigentumsvorbehaltsware in bar veräußert, hat der Käufer den Erlös in Höhe unseres Rechnungsbetrages gesondert für uns aufzubewahren und sofort an uns abzuführen. Das gleiche gilt für Beträge, die der Käufer auf abgetretene Forderungen für uns von dem Endabnehmer einzieht. Die Kasten etwaiger Interventionen hat der Käufer zu tragen.
VII. Herausgabe der Ware
Erfüllt der Käufer seine Verbindlichkeiten uns gegenüber nicht oder nicht pünktlich, wirkt er in unzulässiger Weise auf die gelieferte Ware ein oder verstößt er gegen unsere Zahlungsbedingungen, können wir ohne Fristsetzung die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware herausverlangen, unbeschadet des uns zustehenden Anspruches auf Erfüllung
des Vertrages. Bei Herausgabe der Ware ist der Käufer zur spesen- und frachtfreien Rücksendung verpflichtet. Der Ersatz eines etwaigen Minderwertes bleibt der Parteivereinbarung vorbehalten.
Bei Vergleich oder Konkursen bezieht sich der Eigentumsvorbehalt auf alle zur Masse gehörenden, von uns gelieferten, auch bereits vom Käufer bezahlten Waren bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen.
Im Falle der Zahlungseinstellung seitens des Kunden, bevor er uns die gelieferten Waren bezahlt hat, haben wir nach den §§ 43, 46 KO das Recht, die Ware herauszufordern.
VIII. Zahlungsbedingungen
Für die Zahlungen des Kaufpreises gelten vorbehaltlich anderer schriftlich abgeschlossener Zahlungsvereinbarungen folgende Bedingungen:
1. Für jede Lieferung wird eine Rechnung erstellt.
2. Zahlungen erfolgen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum unter Abzug von 2% Skonto, innerhalb von 30 Tagen netto ohne jeden Abzug.
3. Bei Zahlungsverzug können Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet werden, unbeschadet unserer Berechtigung, einen entsprechenden höheren Verzugsschaden geltend zu machen.
4. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen. Die Zahlung durch Wechsel erfolgt nur nach vorheriger gesonderter und schriftlicher Vereinbarung, wobei alle Kosten und Diskontspesen der Kunde trägt und kein Skonto gewährt werden kann.
5. Bei Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingung, Vermögensverschlechterung des Käufers, insbesondere bei Wechsel- Scheckprozessen, werden sämtliche Forderungen gegen den Käufer, auf die laufenden Wechsel sofort fällig.
6. Wir behalten uns das Recht vor, Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Nachnahme durchzuführen.
7. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet.
IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist Lemgo. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch bei Wechsel und Schecks, ist das Amtsgericht Lemgo, soweit Vollkaufmannseigenschaft auf Käuferseite besteht.